Für das spirituelle Wohl
In einer christlichen Journalistenschule sollte das Geistliche natürlich nicht vernachlässigt werden. Deswegen gibt es im ifp zwei Direktoren – die journalistische Direktorin Isolde Fugunt und die geistliche Direktorin Sr. Stefanie Strobel.
Besinnungswochenenden
Zusätzlich zur journalistischen Ausbildung können sich Auszubildende und Ehemalige mit organisatorischer und finanzieller Unterstützung durch das ifp auf spirituelle Besinnungswochenenden begeben.
Diese werden von den Jahrgängen selbst organisiert. Sr. Stefanie Strobel ist die die erste Ansprechperson für Besinnungswochenenden.
Voraussetzung für eine Förderung der Besinnungswochenenden (in der Regel zwei Übernachtungen) ist,
- dass diese möglichst in einem kirchlichen Haus stattfinden,
- dass eine geistliche Begleiterin / ein geistlicher Begleiter die ganze Zeit über dabei ist und
- dass es inhaltlich um religiöse Besinnung und nicht um reine Informationsvermittlung geht.
Damit die Journalistenschule ifp ein Besinnungswochenende finanziell unterstützt, muss im Vorfeld des Wochenendes ein Kostenplan (siehe Formulare unten) vorliegen und die Zustimmung des ifp für die geistliche Begleitung, das Programm und das Tagungshaus eingeholt werden. Eine Übersicht über die bislang für Besinnungswochenenden bereits genutzten Tagungshäuser finden Sie hier oder über die Kachel rechts.
Unten sind außerdem Checklisten für Besinnungswochenenden zu finden, mit denen die meisten organisatorischen Fragen geklärt werden können.
Darüber hinaus hilft Gisela von Kreß gerne bei der Organisation weiter.
Besinnungswochenenden für Auszubildende
Für Besinnungswochenenden während der Ausbildung übernimmt das ifp die Reisekosten (Regelung wie bei Seminaren) sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten (z. B. Raummieten) bis 80 Euro pro Person/pro Tag. Das ifp trägt die Fahrt- und Aufenthaltskosten und das Honorar für die geistliche Begleitung.
Besinnungswochenenden für Absolventen
Für Besinnungswochenenden nach der Ausbildung gibt das ifp einen Kost- und Logis-Pauschalzuschuss von insgesamt 150 Euro. Für die geistliche Begleitung trägt das ifp zudem die Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie das Honorar (maximal 420 Euro). Weitere Kosten (wie z.B. Fahrtkosten der Teilnehmenden) werden nicht vom ifp übernommen.
Literaturtipps
- Michael Fischer (Hrsg.): Buch der Ruhe und der Stille. Inspirationen aus dem Geist der Klöster. Freiburg 2003
- Erhard Gorys: Zu Gast in Klöstern. München 2000
Formulare
Checkliste Besinnungswochenende Auszubildende_17.05.2023.pdf
Kostenplan Besinnungswochenende Auszubildende_17.05.2023.pdf
Checkliste Besinnungswochenende für Ehemalige_17.05.2023.pdf
Kostenplan Besinnungswochenende für Ehemalige_17.05.2023.pdf